Fotografie Achinger | Ahmed Ismail
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Fotografie Achinger | Ahmed Ismail, nachfolgend „Fotograf“ genannt.
1.2. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
1.3. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich oder in Textform ausdrücklich vereinbart wurden.
1.4. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Fotograf stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
1.5. Diese AGB gelten auch für künftige Aufträge, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist und auf die AGB bei Vertragsabschluss hingewiesen wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Fotografen sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich, per E-Mail, per Nachricht oder auf anderem nachweisbaren Weg annimmt und der Fotograf den Auftrag bestätigt.
2.3. Die Buchung eines Termins ist erst nach ausdrücklicher Terminbestätigung durch den Fotografen verbindlich.
2.4. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, diese AGB vor Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen zu haben.
3. Leistungen des Fotografen
3.1. Der Fotograf erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Fotografie, Businessfotografie, Personal Branding, Content Creation, Immobilienfotografie, Eventfotografie, Bildbearbeitung, visuelle Unternehmensdarstellung und damit verbundenen kreativen Dienstleistungen.
3.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Paket, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
3.3. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und können gesondert verrechnet werden.
3.4. Künstlerische und gestalterische Entscheidungen, insbesondere Bildstil, Perspektive, Bildauswahl, Farbgebung, Lichtstimmung, Ausschnitt, Bearbeitungsstil und Gesamterscheinung, liegen im kreativen Ermessen des Fotografen, sofern keine konkrete abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
4. Honorar, Anzahlung und Zahlung
4.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
4.2. Zur verbindlichen Terminfixierung ist, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 40 % des vereinbarten Honorars zu leisten.
4.3. Der Termin gilt erst nach Zahlungseingang der Anzahlung als fixiert, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.4. Der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung bzw. nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
4.5. Die Bereitstellung finaler, hochauflösender Bilddateien kann bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten werden.
4.6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Fotograf ist berechtigt, Mahnspesen und notwendige Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.
5. Stornierung durch den Auftraggeber
5.1. Eine Stornierung des Auftrags muss in Textform, insbesondere per E-Mail an achinger.ism@gmail.com, erfolgen.
5.2. Bei Stornierung bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine pauschalierte Stornogebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Honorars verrechnet.
5.3. Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine pauschalierte Stornogebühr in Höhe von 40 % des vereinbarten Honorars verrechnet.
5.4. Bei Nichterscheinen des Auftraggebers ohne rechtzeitige Absage kann eine Stornogebühr in Höhe von bis zu 100 % des vereinbarten Honorars verrechnet werden, soweit dem Fotografen dadurch ein entsprechender Schaden oder Aufwand entstanden ist.
5.5. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.6. Bereits angefallene Fremdkosten, insbesondere Studio-, Location-, Reise-, Park-, Unterkunfts-, Visagisten-, Assistenten-, Freelancer- oder sonstige Projektkosten, sind unabhängig von der Stornogebühr zu ersetzen, sofern diese nicht mehr kostenlos storniert werden können.
5.7. Bei Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen kann nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
6. Terminverschiebung
6.1. Eine Terminverschiebung ist nur nach rechtzeitiger Abstimmung und nach Verfügbarkeit des Fotografen möglich.
6.2. Bei Outdoor-Shootings kann bei ungeeigneten Wetterbedingungen ein Ersatztermin vereinbart werden, sofern die Wetterbedingungen die vereinbarte Leistung wesentlich beeinträchtigen.
6.3. Entstehen durch eine Verschiebung zusätzliche Kosten, insbesondere Studio-, Location-, Reise- oder Fremdkosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie durch die Verschiebung verursacht wurden.
7. Verspätung des Auftraggebers
7.1. Erscheint der Auftraggeber verspätet zum vereinbarten Termin, verkürzt sich die Shootingzeit entsprechend, sofern nachfolgende Termine oder organisatorische Gründe eine Verlängerung nicht zulassen.
7.2. Bei einer Verspätung bis zu 15 Minuten endet das Shooting grundsätzlich zur ursprünglich vereinbarten Zeit.
7.3. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann der Fotograf, sofern zeitlich möglich, zusätzliche Shootingzeit gegen gesonderte Vergütung anbieten.
7.4. Bei erheblicher Verspätung oder Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage gelten die Regelungen zur Stornierung sinngemäß.
8. Lieferung und Bildauswahl
8.1. Die Lieferung der Bilder erfolgt grundsätzlich über eine Online-Galerie oder ein vergleichbares digitales Bereitstellungssystem.
8.2. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst ein Standard-Shooting 12 final bearbeitete Bilder.
8.3. Innerhalb von 15 Werktagen nach dem Shooting stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine erste Online-Galerie zur Bildauswahl zur Verfügung, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
8.4. Der Auftraggeber wählt aus der Online-Galerie die im Paket enthaltenen Bilder aus.
8.5. Nach Auswahl durch den Auftraggeber erfolgt die finale Bearbeitung der ausgewählten Bilder und anschließend die Bereitstellung zum Download.
8.6. Für größere Produktionen, Kampagnen, Immobilienprojekte, Events oder umfangreiche Content-Projekte gelten individuelle Lieferzeiten nach Vereinbarung.
8.7. Expressbearbeitung ist nach Verfügbarkeit und gegen gesonderten Aufpreis möglich.
8.8. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen durch den Auftraggeber, fehlende Rückmeldungen, verspätete Bildauswahl, höhere Gewalt oder nicht vom Fotografen zu vertretende Umstände verursacht werden.
9. Bildbearbeitung und Retusche
9.1. Die Standardbearbeitung umfasst eine grundlegende Optimierung der ausgewählten Bilder, insbesondere Farblook, Kontrast, Helligkeit, Ausschnitt und Color Grading im Stil des Fotografen.
9.2. Weitergehende Retuschen, insbesondere Hautretusche, Beauty-Retusche, präzise Objektentfernung, Hintergrundbearbeitung, umfangreiche Composings, KI-basierte Bearbeitung oder aufwendige Sonderwünsche, sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
9.3. Zusätzliche Bearbeitungswünsche können gesondert verrechnet werden.
9.4. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Bildbearbeitung Teil der künstlerischen Leistung des Fotografen ist und gestalterische Abweichungen vom persönlichen Geschmack keinen Mangel darstellen, sofern die vereinbarte Leistung fachgerecht erbracht wurde.
10. Rohdateien und unbearbeitetes Material
10.1. Rohdateien, RAW-Dateien und unbearbeitetes Bildmaterial werden nicht herausgegeben.
10.2. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Rohdateien, Zwischendateien, unbearbeiteten Bildern, nicht ausgewählten Bildern oder internen Arbeitsdateien.
11. Urheberrecht
11.1. Sämtliche vom Fotografen erstellten Bilder, Videos und Werke unterliegen dem Urheberrecht.
11.2. Das Urheberrecht verbleibt stets beim Fotografen.
11.3. Der Erwerb von Bildern bedeutet nicht den Erwerb des Urheberrechts, sondern lediglich den Erwerb der ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
11.4. Jede Nutzung, die über die vereinbarten Nutzungsrechte hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
12. Nutzungsrechte
12.1. Der Auftraggeber erhält nur jene Nutzungsrechte, die im Angebot, Paket, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurden.
12.2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung umfasst die Übergabe der Bilder keine umfassenden kommerziellen Nutzungsrechte.
12.3. Nutzungsrechte können insbesondere für folgende Zwecke vereinbart werden:
– private Nutzung
– Social Media
– Website
– LinkedIn
– Unternehmenskommunikation
– Immobilienportale
– Printmedien
– Pressearbeit
– Werbung und Anzeigen
– Kampagnen
– Weitergabe an Dritte
12.4. Die kommerzielle Nutzung durch Unternehmen, insbesondere für Werbung, Kampagnen, bezahlte Anzeigen, Employer Branding, Immobilienvermarktung, Website, Social Media oder sonstige Unternehmenskommunikation, ist nur im vereinbarten Umfang gestattet.
12.5. Eine Weitergabe der Bilder an Dritte, insbesondere Kooperationspartner, Agenturen, Medien, Franchisegeber, Plattformen oder andere Unternehmen, ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12.6. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars eingeräumt.
12.7. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben beim Fotografen.
13. Bearbeitungsverbot durch den Auftraggeber
13.1. Eine eigenständige Bearbeitung, Veränderung, Verfremdung oder KI-basierte Veränderung der gelieferten Bilder durch den Auftraggeber oder Dritte ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.
13.2. Nicht erlaubt sind insbesondere starke Filter, Farbveränderungen, Retuschen, Zuschnitte mit entstellender Wirkung, Composings, KI-Erweiterungen, Hintergrundveränderungen oder sonstige Eingriffe, die den Stil oder die Aussage des Bildes wesentlich verändern.
13.3. Zulässig sind technisch notwendige Anpassungen für Social Media, etwa Formatbeschnitt, Größenanpassung oder Komprimierung, sofern das Bild nicht sinnentstellend verändert wird.
14. Namensnennung
14.1. Bei Veröffentlichungen ist der Fotograf grundsätzlich als Urheber zu nennen, soweit dies branchenüblich, zumutbar und technisch möglich ist.
14.2. Die Namensnennung kann beispielsweise lauten:
Foto: Fotografie Achinger | Ahmed Ismail
14.3. Bei privaten Veröffentlichungen auf Social Media ist eine Verlinkung oder Nennung des Fotografen erwünscht und, sofern vereinbart, verpflichtend.
14.4. Bei B2B-Projekten gilt die Namensnennung grundsätzlich ebenfalls, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
14.5. Bei größeren Kampagnen, Werbeschaltungen oder Projekten kann die Pflicht zur Namensnennung gegen gesondertes Honorar abbedungen werden.
15. Eigenwerbung und Referenznutzung
15.1. Der Fotograf ist berechtigt, ausgewählte Bilder und Projektergebnisse zur Eigenwerbung, Portfolio-Präsentation, Website, Social Media, Wettbewerben, Ausstellungen, Präsentationen und sonstigen Marketingzwecken zu nutzen, soweit dies vertraglich vereinbart wurde, eine Einwilligung vorliegt oder die Nutzung rechtlich zulässig ist.
15.2. Bei Personenbildern wird die Referenznutzung nach Möglichkeit bereits im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Shootingvertrag oder durch gesonderte Einwilligung geregelt.
15.3. Wünscht der Auftraggeber keine Veröffentlichung zu Referenz- oder Werbezwecken, ist dies vor Vertragsabschluss mitzuteilen und schriftlich zu vereinbaren.
15.4. Ein späterer Widerruf einer freiwillig erteilten Einwilligung bleibt unberührt. Bereits rechtmäßig erfolgte Nutzungen bis zum Widerruf bleiben davon unberührt.
15.5. Bei sensiblen Projekten, vertraulichen Unternehmensinhalten, nicht veröffentlichten Immobilienprojekten oder privaten Veranstaltungen kann eine Einschränkung der Referenznutzung individuell vereinbart werden.
16. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
16.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
16.2. Dazu gehören insbesondere Ort, Zeit, Ansprechpartner, Ablauf, gewünschte Bildmotive, Nutzungszwecke, besondere Anforderungen, Zutrittsberechtigungen und relevante organisatorische Informationen.
16.3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen, Locationfreigaben, Hausrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Rechte Dritter vorliegen, sofern diese für das Shooting erforderlich sind und nicht ausdrücklich vom Fotografen übernommen wurden.
16.4. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Informationen, fehlende Freigaben oder mangelnde Mitwirkung entstehen, können gesondert verrechnet werden.
17. Locations, Anfahrt und Zusatzkosten
17.1. Fahrtkosten, Kilometergeld und sonstige Reisekosten werden entweder im Angebot eingepreist oder gesondert ausgewiesen.
17.2. Parkgebühren, Studio- oder Locationmieten, Eintrittsgebühren, Genehmigungen, Requisiten, Visagisten, Stylisten, Assistenten, Freelancer und sonstige projektbezogene Zusatzkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Paket enthalten sind.
17.3. Bei Aufträgen außerhalb Tirols trägt der Auftraggeber die erforderlichen Reise-, Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
17.4. Die konkrete Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung, Angebot oder tatsächlichem Aufwand.
18. Einsatz von Freelancern und Subunternehmern
18.1. Der Fotograf ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete Freelancer, Assistenten, Videografen, Stylisten, Visagisten, Retuscheure, Designer oder sonstige Subunternehmer einzusetzen.
18.2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, sofern dem nicht ausdrücklich berechtigte Interessen entgegenstehen.
18.3. Der Fotograf bleibt gegenüber dem Auftraggeber Ansprechpartner für die vereinbarte Gesamtleistung, sofern die Leistung als Gesamtpaket über den Fotografen angeboten wurde.
18.4. Soweit zur Leistungserbringung erforderlich, dürfen notwendige projektbezogene Informationen an eingesetzte Freelancer oder Subunternehmer weitergegeben werden.
18.5. Werden einzelne Leistungen ausdrücklich von einem externen Dienstleister eigenständig erbracht und verrechnet, gelten für diese Leistungen gegebenenfalls die Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters.
19. Reklamationen und Mängel
19.1. Offensichtliche technische Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung der finalen Bilder schriftlich mitzuteilen.
19.2. Während der ersten Auswahl- und Bearbeitungsphase kann der Auftraggeber berechtigte technische Hinweise oder konkrete Änderungswünsche mitteilen.
19.3. Nach finaler Freigabe, Download oder Nutzung der Bilder gelten die Bilder als abgenommen, sofern keine wesentlichen technischen Mängel vorliegen.
19.4. Geschmacksfragen, Stilfragen oder nachträgliche Änderungswünsche, die nicht auf einem technischen Mangel beruhen, stellen keinen Mangel dar.
19.5. Nachträgliche Sonderwünsche, zusätzliche Retuschen oder erneute Bearbeitungen können gesondert verrechnet werden.
20. Haftung
20.1. Der Fotograf haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
20.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
20.3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
20.4. Der Fotograf haftet nicht für Umstände, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, insbesondere Wetter, behördliche Einschränkungen, höhere Gewalt, Locationprobleme, fehlende Genehmigungen, Verhalten Dritter oder technische Probleme bei Drittanbietern.
20.5. Bei Datenverlust haftet der Fotograf nur, soweit dieser durch zumutbare Datensicherungsmaßnahmen vermeidbar gewesen wäre und kein Fall höherer Gewalt oder technischer Fremdeinwirkung vorliegt.
21. Höhere Gewalt und Ausfall des Fotografen
21.1. Kann der Fotograf aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen schwerwiegenden Gründen den Auftrag nicht durchführen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
21.2. Der Fotograf wird nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten oder sich bemühen, eine geeignete Ersatzperson zu vermitteln.
21.3. Ist weder ein Ersatztermin noch eine Ersatzleistung möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
21.4. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern den Fotografen kein Verschulden trifft und keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
22. Datenschutz
22.1. Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
22.2. Details zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
22.3. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zur Vertragserfüllung Daten verarbeitet und, soweit erforderlich, an Dienstleister, Freelancer, Steuerberatung, Hostinganbieter, Galerieanbieter oder sonstige Auftragsverarbeiter weitergegeben werden können.
23. Vertraulichkeit
23.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Auftrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
23.2. Dies gilt insbesondere für nicht veröffentlichte Projekte, interne Unternehmensinformationen, private Veranstaltungen, vertrauliche Locations, wirtschaftliche Informationen und persönliche Daten.
23.3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder rechtmäßig veröffentlicht wurden.
24. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
24.1. Sofern ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, können gesetzliche Rücktritts- bzw. Widerrufsrechte bestehen.
24.2. Da aktuell keine direkte Online-Buchung über die Website erfolgt, sondern Aufträge individuell über Anfrage, Angebot und Bestätigung abgeschlossen werden, wird eine allfällige Widerrufsbelehrung bei Bedarf gesondert zur Verfügung gestellt.
24.3. Bei individuell vereinbarten Dienstleistungen zu einem festen Termin oder Zeitraum können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen. Der Auftraggeber wird darüber im Einzelfall informiert.
25. Schlussbestimmungen
25.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
25.2. Für Verträge mit Unternehmern ist der sachlich zuständige Gerichtsstand am Sitz des Fotografen vereinbart.
25.3. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
25.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
25.5. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform oder Textform.
25.6. Vertragssprache ist Deutsch.
